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Günstige laserpointer kaufen

Siehe auch: Gefahren durch Laserpointer 
Führt eine Privatperson ohne die oben erwähnten Vorkehrungen getroffen zu haben, mit einem Laser der Klasse 3R, 3B oder gar 4 einen Unfall herbei, wird sie dafür haftbar gemacht werden. Ob dann eine Haftpflichtversicherung dafür einspringen wird, ist fraglich, da viele Versicherungen ionisierende-. und Laserstrahlen explizit ausschliessen. Ein Regress auf den Händler im Rahmen der Produktehaftpflicht ist wahrscheinlich möglich.
Weiter werden verstärkt gefährdendenr Einsatz von laser pointer hart sanktioniert. Haftstrafen von mehreren Jahren und empfindliche Bussen sind möglich.
Nach gesundem Menschenverstand - analog einer Waffe, die auch nicht vorsätzlich auf Mensch und Tier gerichtet werden darf - ist bei einem Laserunfall ein Vergleich mit einem Schiessunfall angebracht. Ich erwarte weder eine Anzeige noch eine Strafe, wenn ich einen Laserpointer der Klasse 3R bzw. 3B sachgerecht und verantwortungsvoll einsetze. Man weiss aber nie, wie die Justiz bei einem Unfall entscheiden wird; vor allem bei einer verbotenen "Waffe" als Ursache. Bis heute besteht meines Wissens in "unserer" Szene kein Präzedenzfall; ich möchte aber nicht der Initiant eines solchen sein und verzichte wohl künftig auf den Einsatz meiner 3R- und 3B- Laserpointer.


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Demonstratoren von Sternwarten und Hobbyastronomen setzen oft einen grünen Laserpointer mit maximal 5mW (Laserklasse 3R) seltener gar mit grösserer Strahlleistung (3B) ein, um Einzelpersonen oder Gruppen die besprochenen Objekte am nächtlichen Himmel zu zeigen oder benutzen diesen als Leitstrahl für das Ausrichten eines Teleskopes.
Da sich diese starke laser in letzter Zeit sehr verbreitet haben und vor allem bei Teleskoptreffen andere Astronomen in ihren Tätigkeiten (Beobachten, Fotografieren) sehr oft gestört werden, verbieten die Verantwortlichen an diesen Anlässen den Gebrauch dieser Laserpointer zurecht.
Wie sieht die Sache aber rechtlich aus? Über den Einsatz solcher Laserpointer in der Schweiz hört man in der Astroszene vom praktisch uneingeschränkt möglichen Einsatz bis zum totalen Verbot des Laserpointers alle Zwischenvarianten.
Ich habe mich diesebezüglich mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) in Verbindung gesetzt und umgehend umfangreiche Informationen erhalten.
Bezugnehmend auf die Schall- und Laserschutzverordnung und die Suva- Publikation "Achtung, laserpointer 532nm " fasse ich bezüglich eines Lasers der Klasse 3R (3B) - unter Weglassen der Anforderungen für Hersteller - wie folgt zusammen:
Das alles geht für einen Laserpointer etwas gar weit. Hier wird sicher vor allem an den Einsatz von Laseranlagen bei Grossveranstaltungen mit Lasershows oder an industrielle Laserschneideanlagen (Laserklasse 4; >500mW) gedacht.


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Astronomie Laserpointer

Wichtig für uns "Private" ist die Tatsache, dass das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) den Verkauf der Laserpointer mit einer Strahlleistung > 1mW (Klasse 2) an Privatpersonen verboten hat: Merkblatt ESTI zur Klassifizierung von Laserpointer 
Als Begründung wird die Unmöglichkeit von Privatpersonen, die dj laserpointer abzugrenzen und zu überwachen und zu verhindern, dass Kinder diese Laserpointer in die Hände bekommen, angegeben.
Wie ist es aber, wenn bereits Privatpersonen im Besitze von solchen Lasern sind? Zurzeit ist der Besitz solcher Laser in der Schweiz nicht verboten. (Stand Juni 2011). Vermehrte Laserattacken auf Verkehrsfahrzeuge (Luftfahrzeuge, Bahnen, Autos) führen aber dazu, dass weltweit über ein Verbot des privaten Beitzes diskutiert wird.
Schon seit längerer Zeit gilt in Deutschland:
Händler in Deutschland dürfen grüne Laser-Pointer mit mehr als 1 mW (d.h. Laser oberhalb der Klasse 2) nicht an Privatpersonen abgeben. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) dürfen nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet wird. Deswegen sollen im privaten Bereich nur laser entfernungsmesser der Klassen 1 oder 2 (<1mW) verwendet werden. Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen hier nicht zum Einsatz kommen.

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